Als Mietnomaden werden Personen oder auch Personengruppen bezeichnet, die von einer Mietwohnung in die nächste ziehen, mit dem Vorsatz, keine Miete zu zahlen.
Der Begriff ist somit eine beschönigende Formulierung für eine bestimmte Art des Betrugs zum Nachteil des (gutgläubigen) Vermieters.
In vielen Fällen werden die Wohnungen in einem verwahrlosten Zustand hinterlassen.
Nach deutschem Recht kann der Vermieter erst dann eine Kündigung aussprechen, wenn der Mieter zwei Monatsmieten im Rückstand ist.
Unter Wahrung der Fristen einerseits und der schleppenden Abarbeitung andererseits dauert es oft sechs bis neun Monate, bis ein vollstreckbares Räumungsurteil ergeht, und meist weitere Monate, bis ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beginnt.
Der Vermieter muss die Kosten des Verfahrens und der Zwangsräumung tragen und hat oft noch hohe Sanierungs- und Renovierungskosten.